Vergütung

WAS verlangt Rechtsanwalt Karl Joachim Schmitt als Vergütung für seine Tätigkeit? 

Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Den Gesetzestext finden Sie unter:
http://www.bundesrecht.juris.de/rvg/index.html

In vielen Fällen ist es für beide Seiten sinnvoll, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, bitte sprechen Sie mich darauf an.
Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung.
Im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens kann Prozeßkostenhilfe gewährt werden, ein Antragsformular finden Sie unter:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf

Für meine außergerichtliche Tätigkeit kann Beratungshilfe gewährt werden, ein Antragsformular finden Sie unter:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf